„Ist Pressefreiheit in Deutschland die Freiheit der Anwälte?“ fragte ich vor einer Woche zum Thema „Mein Parteibuch“. Eine weitere Antwort auf diese Frage liefert uns unfreiwillig das Weblog http://media-bloed.de. Der Autor des Weblogs veröffentlichte eine Satire zum Thema Media blöd. Media Markt fand das offensichtlich nicht lustig und mahnte das Weblog kostenpflichtig ab (ausführlich in Spiegel Online) . Der Forderung wurde noch etwas Druck verliehen, in dem die gleiche Abmahnung noch von einem zweiten Media Markt versendet wurde – natürlich mit weiteren Kosten. Als die Bilder nicht entfernt wurden, beantragte Media Markt eine einstweilige Verfügung vor Gericht. Werden die Bilder nicht entfernt, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.
Der Autor plant jetzt den Gegenangriff. Er sprach mit fünf verschiedenen Anwälten, die unabhängig voneinander meinten, dass der Prozess mit fast 100%iger Wahrscheinlichkeit durch alle Instanzen zu gewinnen ist. Es bleibt das große “Aber”. Er schreibt:
Es bleibt das Risiko, auf den gesamten oder einem Teil der Prozesskosten sitzen zu bleiben, und die liegen schon in der ersten Instanz bei ca. 5000,- Euro und können sich über mehrere Instanzen auf 30.000,- Euro und mehr summieren.
Und genau darin liegt die große Gemeinheit, während der Mediamarkt, der Jahr für Jahr hunderte Millionen Euro für Werbung ausgibt, diese Summe aus der Portokasse bezahlt, wäre ich bankrott und hätte für den Rest meines Lebens einen riesigen Schuldenberg abzutragen.
Ich sehe diese Aktion als einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit. Wer das meiste Geld und den längsten Atem hat, gewinnt. Dieser Fall könnte Zeichen setzen. Deshalb sollte der Autor für sein Recht kämpfen. Damit das möglich ist, hat er ein Spendenkonto eingerichtet.
Bei den letzten Spendenaktionen, als es um Abmahnungen von Blogs ging habe ich nie mitgemacht. Der Grund ist einfach: es waren oft Abmahnungen, die zwar nicht mit der Wahl der Mittel und den entstehenden Kosten, aber dem Inhalt wenigstens halbwegs gerechtfertigt waren. Die Selbstverantwortung der Weblogs können die Spendengelder nicht abnehmen. Dieser Fall liegt jedoch anders und ist viel zu eindeutig, als das man ihn einfach übergehen könnte.
P.S. Nach Spiegel Online veröffentlichte der Media Markt Rechtsanwalt Steinhöfel Texte verschiedener Medien auf seiner Homepage, ohne dafür eine Genehmigung beim Inhaber einzuholen.

Bild: Symbolbild mit Bild von www.media-bloed.de
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Einen ausführlicher Podcast mit rechtlichen Hintergründen gibt es hier: http://www.jcast.de//index.php?option=com_content&task=view&id=36&Itemid=12