Der Gesetzgeber ist schnell, wenn es ihm darauf ankommt. Das Erwerbslosen Forum Deutschland (PDF-Version des Artikels) weißt in einer Pressemitteilung vom 16.02.2006 auf folgende Gesetzesänderung hin: Die “Bedarfsgemeinschaft” wird grundsätzlich auf alle Personen erweitert, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiterhin erhalten die Jugendlichen bis zu diesem Alter kein Wohngeld und nur noch 80% des ALG II, wenn sie ohne Zustimmung des Amtes aus der Wohnung ausziehen. Da die Jugendlichen ohne eigene Finanzierung kaum noch eine Möglichkeit haben, vor dem vollendeten 25. Lebensjahr zu Hause auszuziehen, stellt das neue Gesetz einen extremen Einschnitt in das Selbstbestimmungsrecht dieser Jugendlichen dar.
Am 17. Februar 2006 wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und CDU/CSU bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke und Enthaltung der FDP angenommen (nachzulesen im Protokoll der Sitzung vom 17. Februar 2006, Seite 1505). In der Drucksache 16/688 ist der genaue Wortlaut zu finden.
Das Arbeitsamt Jena informierte seine Kunden zum heutigen Tag, das die Einschränkungen des Erstbezugs von unter 25jährigen mit Wirkung zum 17. Februar in Kraft tritt. Diese Gesetzesänderung tritt jedoch erst zum 01. April 2006 in Kraft. Bis dahin besteht noch die Möglichkeit, sich eine eigene Wohnung zu suchen und dafür Wohngeld zu beantragen. Nach § 22 Abs. 2 ist jedoch der Mietvertrag vor dem Abschluss dem kommunalen Träger vorzulegen. Durch diese geziehlte Fehlinformation des Arbeitsamt werden die Jugendlichen gehindert, sich noch bis April eine eigene Wohnung zu suchen und das Wohngeld in Anspruch zu nehmen. Ist der unter 25jährige bis April nicht ausgezogen, muss er im Extremfall bis zu sieben weitere Jahre im Elternhaus (seiner Bedarfsgemeinschaft) zubringen. Diese Entscheidung beeinflusst das politische Klima in unserem Land negativ.
Hintergrund der eilig beschlossenen Änderung dürfte die Finanzierung eines anderen Versprechens sein: Es war schon länger geplant und im Koalitionsvertrag verankert, das Arbeitslosengeld II (Harz IV) in den neuen Ländern an das Niveau der alten Länder anzugleichen (siehe Deutscher Bundestag, Drucksache 16/120). Die Regelleistung beträgt damit einheitlich in Ost und West 345 €/Monat. Diese Änderung ist zum 1. Juli 2006 beschlossen und wird in diesem Jahr ca. 120 Millionen, im nächsten Jahr ca. 230 Millionen Euro kosten. Damit wurde der Koalitionsvertrag erfüllt, aber auch gleich eine neue Hintertür geöffnet: Alle Personen der Bedarfsgemeinschaft und alle ohne Zustimmung ausgezogenen Personen bekommen nur noch maximal 80% vom Regelsatz, damit 276 € statt 345 €.
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Das ist ja typich überall wird gekürzt und die politiker pekommen als mehr (auch wenn es schwazgeld ist,was sie ja mehr als genug bekommen).Das ist ja mal wieder was, das sich die CDU, SPD, Grünen usw. als mehr (GELD) zukommt.Würden die da oben nicht so eine scheiße machen wehre auch noch genug geld in der Kasse!
Ich bin selbst davon betroffen und zu tiefst empört. In diesem Augenblick schreibe ich auch schon mein Klageschreiben, das Maß ist voll ! Es kann nicht sein, dass ein junger, motivierter Deutscher daran gehindert wird sich voll zu entfalten und sein Leben zu gestalten, indem er versucht auf eigenen Beinen zu stehen. Es werden einem nur Steine in den Weg geworfen, von dem Bürokratie-Scheiß mal ganz abgesehen, dieses ist ja eine Wissenschaft für sich. Der einzige Grund für mich mir eine Arbeit zu suchen, ist der, dass ich nie wieder mit diesem unfähigen System zu tun haben will .
SPD ist kenie SOZIALdemokratische Partei mehr.