Professionelle Fotos kosten Geld. Sie zu stehlen noch viel mehr. Das hat der Betreiber der Homepage eines Profifußballers gelernt.
Fotojournalisten leben vom Verkauf ihrer Bilder. Um so ärgerlicher ist es, wenn die eigenen Fotos auf einer fremden Homepage auftauchen – und nicht bezahlt wurden.
Früher oder später muss das Foto bezahlt werden. Die Bezahlung im Nachhinein gibt es jedoch nur mit einem saftigen Aufschlag. Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing gibt jährlich ein kleines Buch mit der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte heraus. Hieraus errechnet sich, was auf den Contentdieb zukommt.
Ein kleines Rechenbeispiel: Ein Foto kostet für die Online-Nutzung für mind. 6 Monate auf einer deutschen Homepage laut Liste 180 € zzgl. MwSt. Die Preise sind am Markt leider nur selten zu erzielen. Realistischer sind etwa 50-90€.
Wer die Bilder unrechtmäßig nutzt, sollte nicht mit diesem Rabatt rechnen. Ein fehlender Urheberrechtsvermerk sorgt für einen Zuschlag von 100% (siehe Urteil des LG Hamburg vom 20.11.87, AZ 74 0 68). Richtig ins Geld geht jedoch die Strafe für die unrechtmäßige Nutzung: als Vertragsstrafe wird das fünffache des Nutzungshonorars angesetzt (siehe Urteile OLG FfM AZ 11U 49/96(l/1) , OLG Celle Az 13U 81/96 + 13U 139/96).
Pro Foto errechnet sich daher ein Preis von 180 € zzgl. 100% mal fünf = 1080 € (bzw. 1800 €, wenn der Aufschlag auf den Gesamtpreis gerechnet wird).
Der Fotograf hat zusätzlich die Möglichkeit, eine Abmahnung in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu schicken. Im Falle einer erneuten Zuwiederhandlung verpflichtet sich damit der Verursacher, eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Der Content-Dieb trägt zusätzlich die Anwaltskosten.
Link zum Heise Newsticker: Gericht: Sechs kopierte Bilder rechtfertigen über 10.000 Euro Schadensersatz

Fotografen beim DFB Pokalspiel FC Carl Zeiss Jena gegen 1. FC Nürnberg


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